Nutzungsbedingungen und Hallenordnung
 

  1. Die Halle ist bei Bedarf von 7.00 -23.00 Uhr geöffnet.
     
  2. Spielberechtigt ist das Vereinsmitglied oder der Gast, der den in Anspruch genommenen Platz über das online-Buchungssystem des TC-Halberg-Brebach  gebucht und bezahlt hat.
    Die unbefugte Benutzung der Halle wird geahndet. Bei wesentlicher Überschreitung der Mietzeit kann die volle Stundengebühr nacherhoben werden.
    Nichtvereinsmitglieder können mittelbar oder unmittelbar maximal 2 Stunden pro Woche buchen.
    Das Buchen von Hallenplätzen für Trainingsstunden mit Nicht-Vereinstrainern ist nicht erlaubt.
    Gebuchte Stunden können bis 24 Stunden vor Beginn über das online-Buchungssystem wieder storniert werden.
    Der Verein behält sich bei Verstoß gegen die Hallenordnung vor, gebuchte Stunden zu widerrufen.
     
  3. Die Benutzung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung, irgendwelche Ansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen. Für Vereinsmitglieder hat der Saarländische Tennisbund eine Sport-Unfallversicherung abgeschlossen.
     
  4. Die Spielfläche darf nur mit sauberen Hallenschuhen (ohne Profil) mit heller Sohle betreten werden.
    Hallenschuhe dürfen erst im Gebäude (Umkleidekabine) angezogen werden. Schäden, die durch das Spielen mit nicht sauberen Schuhen entstehen, hat der Spieler dem Vermieter zu ersetzen.
     
  5. Wegen der Unfallgefahr und der Störung des Spielablaufs ist der Zutritt zur Spielhalle nur Spielern gestattet.
     
  6. In der Sporthalle ist das Rauchen sowie das Einnehmen von Speisen und gefärbten Getränken untersagt.
     
  7. Die Spieler haben die Halle in einem sauberen, ordnungsmäßigen Zustand zu halten. Dies gilt für den Spielbereich ebenso wie für die Umkleiden, die Duschen, die sanitären Anlagen sowie alle Nebenräume und Flure.  Es gilt daher auch: Nach dem Duschen bitte bereits in der Dusche - nicht erst im Umkleideraum - abtrocknen.
     
  8. Die Hallenbenutzer sind verpflichtet, festgestellte oder selbstverursachte Schäden unverzüglich beim Hallenwart oder einem anderen Vorstandsmitglied zu meldenDie Kontaktdaten sind auf der Website unter dem Punkt "Vorstand" aufgelistet.
     
  9. Die Rückerstattung der Hallenmiete für bezahlte und nicht genutzte Stunden ist ausgeschlossen.
     
  10. Ebenso wird die Hallenmiete für Stunden, die aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, ausfallen, nicht zurückerstattet.
     
  11. Der Vermieter behält sich das Recht vor - nach 14-tägiger Vorankündigung, in der Halle Turniere durchzuführen. Ausgefallene Abonnentenstunden können in solchen Fällen nachgespielt werden.
     
  12. Für Diebstähle und Beschädigungen an Gegenständen, die dem Mieter gehören, wird nicht gehaftet.
     
  13. Wer die Hallenordnung nicht einhält, macht sich gegenüber dem Vermieter verantwortlich.
    Der Vermieter kann Hallenbenutzer, die wiederholt gegen die Hallenordnung verstoßen, von dem weiteren Spielbetrieb ausschließen.

 

Anmerkung:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir auf das Gendern in diesem Text verzichtet. Mit der männlichen Form sind selbstverständlich alle Personen unabhängig von ihrer sexuellen Zugehörigkeit mit eingeschlossen.